Musikerjugend

Der Bezirk Inn-Chiemgau e.V. ist über seinem Dachverband, dem Musikbund von Ober-und Niederbayern e.V., Mitglied im Bayerischen Jugendring.

Über den Bezirk können interessierte Jugendgruppen die Mitgliedschaft im Kreis- bzw. Stadtjugendring Rosenheim beantragen.

Mitgliedsvereine im Kreisjugendring Rosenheim:

  • Blaskapelle Bruckmühl
  • Halfinger Bläserkreis
  • Musikverein Eggstätt
  • Stadtkapelle Wasserburg am Inn

Mitgliedsverein im Stadtjugendring Rosenheim:

  • Stadtkapelle Rosenheim

Musikerjugend

Allgemeines

Grundlage der Musikerjugend ist die Satzung des MON und die Jugendordnung. Darüber hinaus will die Jugendorga­nisation durch eigenverantwortliches Handeln den jungen Menschen soziale, kulturelle, musische und politische Tä­tigkeitsfelder bieten.

Dazu organisiert die Musikerjugend auf den verschiedenen Ebenen Aktivitäten zur musischen, sportlichen und geisti­gen Betätigung, zur Pflege der Kamerad­schaft und des Brauchtums, zum Einüben demokratischer Strukturen und zum Ken­nenlernen und der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Jugendorganisationen, sowie Völkerverständigung und europäische Einigung.

Die Musikerjugend ist politisch und konfessionell unabhängig.

Musikerleistungsabzeichen

  • Kann die Bronze + Silberprüfung an einem Tag auf dem gleichen Instrument abgelegt werden?

    Das geht! Allerdings muss die Bronze-Prüfung komplett bestanden sein, damit die D2-Prüfung (oder auch D2-Teilprüfungen) gültig werden. Sollte die D1-Prüfung nicht komplett bestanden werden, sind die D2-Prüfungsteile nichtig.
    Beispiel: Sollte die D1-Praxis nicht bestanden werden, hätte eine erfolgreich abgelegte D2-Theorie keine Gültigkeit.

  • Kann die Theorie der Bronze + Silberprüfung an einem Tag abgelegt werden und die Praxis in einem anderen Bezirk zu einem späteren Zeitpunkt?

    Da eine Prüfung im Bezirk eine eigenständige Prüfung darstellt, ist es folglich nicht möglich, z.B. beide Theorieprüfungen an einem Tag zu schreiben, und die Praxis in einem anderen Bezirk zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen. Hier kann die D2-Theorieprüfung nicht übernommen werden, da noch keine komplett bestandene D1-Prüfung im System hinterlegt ist, welche aber lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für das Ablegen von D2 ist.

  • Wie ist die Anerkennungen von Prüfungen anderer Verbände / Institutionen geregelt? Was wird anerkannt, was nicht?

    Vom MON werden für aufbauende Prüfungen komplett abgelegte Prüfungen bei anderen Verbänden akzeptiert. Mit dem schriftlichen Nachweis (Urkunde) gegenüber der MON-Geschäftsstelle kann der TN zur nächsten Stufe des Musikerleistungsabzeichens zugelassen werden.
    Beispiel: D1 in der Musikschule / Österr. Blasmusikverband / Mitgliedsverband des BBMV  - D2 kann beim MON abgelegt werden.

  • Kann man das MON-Abzeichen auch "kaufen"?

    Nein. Der MON "verkauft" sein Abzeichen nicht, wenn der Teilnehmer die komplette Prüfung bei einer anderen Institution / Verband komplett abgelegt hat, da die Prüfung in diesem Fall nicht beim MON abgelegt wurde und zudem über das erfolgreiche Ablegen bereits durch die prüfende Institution mit einer Urkunde und Abzeichen honoriert wurde.

    Nur bei Verlust eines Abzeichens kann dieses bei der Geschäftsstelle des MON gegen Vorlage der MON-Urkunde und gegen eine Gebühr gekauft werden.

  • Wie ist die Gültigkeit von MLAZ-Prüfungen vor 1998?

    Beschluss der Musikkommission vom 15.10.2013:

    - D-Prüfungen, die vor 1998 abgelegt wurden, gelten unbegrenzt für höhere Prüfungen.

    - Für die Prüfung auf einem Zweitinstrument gleicher Stufe kann die Theorie lediglich mit der Note 3 (bestanden) angerechnet werden. Falls der Prüfling sich verbessern will, muss er die Theorieprüfung erneut ablegen.

  • Wenn ich die D3-Prüfung auf dem Zweitinstrument ablege: Brauche ich dann wieder den Quali-Kurs?

    Ja, allerdings kann der Instrumentaldozent am 1. Kurstag entscheiden, ob am Ende des Quali-Kurses bereits die Prüfung abgelegt werden kann. Dazu ist es nötig, dass auch das Selbstwahlstück bereits prüfungsreif beherrscht wird.

  • Wie viel kostet die Durchführung einer Junior-Prüfung?

    Bei einer Junior-Prüfung werden im MON 1,50€ pro Person berechnet.

  • Wer kann einer Junior-Prüfung durchführen?

    Die Junior-Prüfung kann jeder Verein selbst durchführen.

  • Marschmusik

  • Welcher Feldschritt gilt dieses Jahr?

    Den aktuell gültigen Feldschritt finden Sie unter dem Menüpunkt Musik in Bewegung.

  • Werden auch Fortbildungen im Bereich Marschmusik angeboten?

    Ja, der MON bietet beispielsweise in der Regel jedes Jahr einen Stabführerkurs für Anfänger an, auch ein Marschmusik-Stammtisch hat schon einige Male stattgefunden. Alle Fortbildungen sind in unserer Terminübersicht zu finden.

    Bei Interesse oder Ideen für weiteren Fortbildungen können Sie sich gerne an unseren Marschmusik-Beauftragten Franz Haidu (franz.haidu@mon-online.de) wenden.



  • Verbandsjugendvertretung



    Infothek "Jugendleiter online"

    Alle Jugendleiter unserer MON-Mitgliedsvereine haben ab sofort die Möglichkeit, die Datenbank "Jugendleiter online" unseres Kooperationspartners Haufe-Lexware zu nutzen. Sie liefert Antworten auf wichtige Fragen rund um den Jugendleiter-Job. Der MON stellt dieses wichtige Informationsmedium seinen Jugendleitern kostenlos zur Verfügung. Die ersten 100 Jugendleiter erhalten einen kostenlosen Zugang zu "Jugendleiter online". Für den Zugang ist folgende Registrierung notwendig:

    Registrierung Haufe Lexware

    Nach der Registrierung kann die MON-Geschäftsstelle den entsprechenden Zugang für die "Jugendleiter online"-Software freischalten. Das folgende PDF gibt noch einen genaueren Einblick in die Inhalte der Datenbank:

    Infoblatt Datenbank "Jugenleiter online" (PDF)



    Jugendschutz und Prävention im MON – wir schauen hin, statt weg!

    Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Die Leiter, Dozenten, Referenten übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen. Ein Ziel ist dabei, sie so zuverlässig wie möglich vor sexueller Gewalt zu schützen, für sie größtmögliche Sicherheit zu bieten und ein sicherer Ort für sie zu sein.

    Täter sollen in der Jugendarbeit keinen Platz haben!


    Leitlinien des MON

    Dafür sind die Leitlinien des MON eine wichtige Maßnahme. Sie stehen in Bezug zur inhaltlichen Intention des Kinderschutzgesetzes und formulieren eine Selbstverpflichtung zum respektvollen und Grenzen achtenden Umgang in unserem Aus- und Fortbildungsbereich. Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima von offener Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Arbeit bei. Dadurch können sich Kinder und Jugendliche sowie unsere Leiter, Dozenten und Referenten hier wohl und sicher fühlen.

    In einer musizierenden Gemeinschaft sind achtsamer Umgang miteinander, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Präzision sowie fachliches Können  Voraussetzung für ein gelingendes  Zusammenspiel. Weitgehend unabhängig von der Gruppengröße werden diese Eigenschaften und Einstellungen durch das miteinander Musizieren gefördert. Sie strahlen zum allgemeinen Nutzen in den Alltag aus. Das haben auch Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen erkannt. Auch deshalb werden wir in den Fortbildungseinheiten (z.B. JULEICA, Registerführer, Dirigierkurs) neben der musikalischen Arbeit auf das miteinander Umgehen in der Gruppe besonderen Wert legen.

    Die folgenden Leitlinien sollen das verdeutlichen und den Bezirken und Vereinen als Anregung dienen können:


    Ansprechpartnerin

    Frau Christine Wunderl, Diplom-Sozialpädagogin
    Telefon: 08141/4045135
    Email: praevention@mon.bayern

    Frau Wunderl kann man bei konkreten Fällen von Belästigung, Missbrauch oder wenn sich jemand im sexuellen, rassistischen oder diskriminierenden Bereich belästigt fühlt kontaktieren. Sie ist Ansprechpartnerin für die Kursteilnehmer unserer MON-Fortbildungen sei es auf Verbands- oder Bezirksebene genauso wie für Musikerinnen und Musiker unserer Mitgliedsvereine.

    Für administrative Fragen zum Bundeskinderschutzgesetz oder Jugendschutzgesetz ist die MON-Geschäftsstelle Ansprechpartner.

    Broschüre "Verantwortungsvoll für starke Persönlichkeiten! Das Praxishandbuch"


    JuLeiCa-Schulung

    Eine qualifizierte Jugendarbeit ist für Musikvereine der Schlüssel für die Zukunft. Mit der JuLeiCa-Ausbildung bekommen Jugendleiter im Musikverein genau das Handwerkszeug für eine gute Jugendarbeit an die Hand.

    Weitere Informationen unter:

    JuLeiCa

    Der Anmeldezeitraum für die aktuelle JuLeiCa-Schulung ist abgelaufen.
    Sobald wir einen neuen Termin einstellen, können Sie sich hier anmelden.