FAQ

Marschmusik

  • Welcher Feldschritt gilt dieses Jahr?

    Den aktuell gültigen Feldschritt finden Sie unter dem Menüpunkt Musik in Bewegung.

  • Werden auch Fortbildungen im Bereich Marschmusik angeboten?

    Ja, der MON bietet beispielsweise in der Regel jedes Jahr einen Stabführerkurs für Anfänger an, auch ein Marschmusik-Stammtisch hat schon einige Male stattgefunden. Alle Fortbildungen sind in unserer Terminübersicht zu finden.

    Bei Interesse oder Ideen für weiteren Fortbildungen können Sie sich gerne an unseren Marschmusik-Beauftragten Franz Haidu (franz.haidu@mon-online.de) wenden.

  • Musikerleistungsabzeichen

  • Kann die Bronze + Silberprüfung an einem Tag auf dem gleichen Instrument abgelegt werden?

    Das geht! Allerdings muss die Bronze-Prüfung komplett bestanden sein, damit die D2-Prüfung (oder auch D2-Teilprüfungen) gültig werden. Sollte die D1-Prüfung nicht komplett bestanden werden, sind die D2-Prüfungsteile nichtig.
    Beispiel: Sollte die D1-Praxis nicht bestanden werden, hätte eine erfolgreich abgelegte D2-Theorie keine Gültigkeit.

  • Kann die Theorie der Bronze + Silberprüfung an einem Tag abgelegt werden und die Praxis in einem anderen Bezirk zu einem späteren Zeitpunkt?

    Da eine Prüfung im Bezirk eine eigenständige Prüfung darstellt, ist es folglich nicht möglich, z.B. beide Theorieprüfungen an einem Tag zu schreiben, und die Praxis in einem anderen Bezirk zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen. Hier kann die D2-Theorieprüfung nicht übernommen werden, da noch keine komplett bestandene D1-Prüfung im System hinterlegt ist, welche aber lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für das Ablegen von D2 ist.

  • Wie ist die Anerkennungen von Prüfungen anderer Verbände / Institutionen geregelt? Was wird anerkannt, was nicht?

    Vom MON werden für aufbauende Prüfungen komplett abgelegte Prüfungen bei anderen Verbänden akzeptiert. Mit dem schriftlichen Nachweis (Urkunde) gegenüber der MON-Geschäftsstelle kann der TN zur nächsten Stufe des Musikerleistungsabzeichens zugelassen werden.
    Beispiel: D1 in der Musikschule / Österr. Blasmusikverband / Mitgliedsverband des BBMV  - D2 kann beim MON abgelegt werden.

  • Kann man das MON-Abzeichen auch "kaufen"?

    Nein. Der MON "verkauft" sein Abzeichen nicht, wenn der Teilnehmer die komplette Prüfung bei einer anderen Institution / Verband komplett abgelegt hat, da die Prüfung in diesem Fall nicht beim MON abgelegt wurde und zudem über das erfolgreiche Ablegen bereits durch die prüfende Institution mit einer Urkunde und Abzeichen honoriert wurde.

    Nur bei Verlust eines Abzeichens kann dieses bei der Geschäftsstelle des MON gegen Vorlage der MON-Urkunde und gegen eine Gebühr gekauft werden.

  • Wie ist die Gültigkeit von MLAZ-Prüfungen vor 1998?

    Beschluss der Musikkommission vom 15.10.2013:

    - D-Prüfungen, die vor 1998 abgelegt wurden, gelten unbegrenzt für höhere Prüfungen.

    - Für die Prüfung auf einem Zweitinstrument gleicher Stufe kann die Theorie lediglich mit der Note 3 (bestanden) angerechnet werden. Falls der Prüfling sich verbessern will, muss er die Theorieprüfung erneut ablegen.

  • Wenn ich die D3-Prüfung auf dem Zweitinstrument ablege: Brauche ich dann wieder den Quali-Kurs?

    Ja, allerdings kann der Instrumentaldozent am 1. Kurstag entscheiden, ob am Ende des Quali-Kurses bereits die Prüfung abgelegt werden kann. Dazu ist es nötig, dass auch das Selbstwahlstück bereits prüfungsreif beherrscht wird.

  • Wie viel kostet die Durchführung einer Junior-Prüfung?

    Bei einer Junior-Prüfung werden im MON 1,50€ pro Person berechnet.

  • Wer kann einer Junior-Prüfung durchführen?

    Die Junior-Prüfung kann jeder Verein selbst durchführen.