Die Vorstandschaften des Unterinntaler Musikbunds und des Bezirks Inn-Chiemgau haben sich in den vergangenen Monaten getroffen, um begeistert ein neues gemeinsames Projekt aus der Taufe zu heben: die Gründung des grenzüberschreitenden Euregio-Blasorchester-Inntal, mit Mitgliedern aus unseren beiden Bezirken Inn-Chiemgau und Unterinntaler Musikbund.

Schon bisher gab es immer viele Kontakte zwischen den Bayerischen und Tiroler Kapellen über die Grenze hinweg, aber noch nie gab es ein gemeinsames, grenzüberschreitendes Blasorchester in unserer Region.

Anstoß zum Projekt war nun die Initiative des derzeitigen Euregio-Inntal Präsidenten, Herrn Christoph Schneider (1. Bürgermeister der Gemeinde Neubeuern). Wir freuen uns zugleich sehr, dass er als Präsident höchstpersönlich die Schirmherrschaft übernommen hat.

Zu den Details unseres Projektes:

Wir starten unser Projektorchester in diesem Sommer mit 2 Proben und 2 Open-air-Konzerten in Ebbs und Kiefersfelden, die bei jedem Wetter stattfinden können. Das Programm wird einen zeitlichen Umfang von ca. 1 ¼ Stunden haben, und von der Schwierigkeitsstufe ein mittleres Niveau erreichen (damit wir es mit nur 2 gemeinsamen Proben schaffen können).

Es sind alle Musikerinnen und Musiker jeden Alters eingeladen, die schon mind. 5 Jahre in einem Blasorchester spielen und somit auch ausreichend Repertoire kennen und Erfahrung haben. Gerne sind auch alle Jung-Musikanten eingeladen, hier ist aber mindestens Leistungsabzeichen Silber (mind. „Bronze +“ in Bayern) erforderlich.

Ausserdem sind auch in Ausnahmefällen Musiker willkommen, die aktuell keinem der beiden Bezirke angehören (ehemalige Mitglieder, …), aber das Leistungsniveau „Silber“ haben und im Bereich der beiden Bezirke wohnen bzw. räumlich einen Bezug haben.

Wichtig: Teilnehmer müssen an allen (vier) Terminen teilnehmen können!

Musikalisch geleitet wird das Euregio-Blasorchester-Inntal von den beiden Bezirksdirigenten Hannes Ploner (Unterinntaler Musikbund) und Christoph Danner (Bezirk Inn-Chiemgau), die Organisation des Gesamtprojektes übernimmt ein Team aus beiden Bezirksvorstandschaften.

Wir hoffen, dass ganz viele begeisterte Musikerinnen und Musiker teilnehmen, und die gemeinsame Freude an der Musik (ohne Grenzen) aufnehmen, teilen und fortführen!

Dank einer großzügigen Förderung durch die Euregio-Organisation haben wir auch einen finanziellen Grundstock, um dieses Projekt gut zu starten.

Und vorweg: wir planen schon an einer Fortsetzung im nächsten Jahr, es soll also keine Einmal-Aktion werden, sondern der Beginn einer tollen Zusammenarbeit!

Termine für Proben und Konzerte:

Noten werden vorab jedem zugeschickt!

  • 1. Gesamtprobe (nichtöffentlich): Donnerstag, 31.08.2023 19.30 – 23 Uhr, Rohrdorf,  St.-Jakobus-Platz 2, hinter der Gemeinde links hinunter

  • 2. Gesamtprobe (öffentlich) Dienstag, 05.09.2023 19.30 – 23 Uhr

  • Eröffnungskonzert Ebbs Donnerstag, 07.09.2023 19.30 Uhr

  • Eröffnungskonzert Kiefersfelden Donnerstag, 14.09.2023 19.30 Uhr

Konzertprogramm: (Änderungen vorbehalten)

  • Unser Land (Marsch)

  • Festivus Fanfare

  • Leichte Kavallerie (Ouvertüre)

  • Wir Musikanten (Polka)

  • Die Sonne geht auf (Marsch)

  • Im weißen Rössl (Operette - Potpourri)

  • Music (J. Miles)

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  • Von Freund zu Freund (Polka)

  • Mein Regiment (Marsch)

  • Mein Tirolerland (Marsch)

ANMELDUNG: Die Anmeldung nur online ab sofort:

Bei Fragen stehen die Bezirksdirigenten Hannes Ploner (Mobil: +43 664 5410195) und Christoph Danner (Mobil +49 170 9314437) jederzeit zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 20.08.2023

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Hilfsprogramm Laienmusik

Förderzeitraum verlängert bis Ende 2021

Die anhaltende Corona-Pandemie mit weiterhin geltenden Einschränkungen stellt für die Vereine eine finanzielle Sonderbelastung und damit eine besondere Herausforderung dar. Der Freistaat Bayern hat aus diesem Grund sein Hilfprogramm für Laienmusikvereine bis zum Jahresende 2021 verlängert.

Die Vereine können ihre Förderanträge anschließend im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 (rückwirkend für das Jahr 2021) bei den jeweiligen Dachverbänden einreichen. Die nachträgliche Antragstellung ermöglicht es den Vereinen, gleichzeitig mit dem Antrag bereits den Mittelabruf vorzunehmen sowie die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu bestätigen. Dieses Verfahren minimiert den administrativen Aufwand. Es erleichtert den Vereinen die Antragstellung und den Laienmusikverbänden die Antragsbearbeitung.

Im Übrigen wird beim Hilfsprogramm an den bekannten und praxisbewährten inhaltlichen Konditionen aus dem Vorjahr festgehalten. Erfreulicherweise konnten die Einzelfördersummen – im Vergleich zum Vorjahresprogramm – auf 1.500 € pro Verein und zusätzlich auf bis zu 750 € für jedes weitere gemeldete Ensemble angehoben werden.

Fördergegenstand des Hilfsprogramms bleiben weiterhin musikalische Aktivitäten der Vereine, wozu auch Kosten für Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten (einschl. Testung) und die vorübergehende Anmietung der insoweit pandemiekonformen Räume für Proben und Auftritte zählen. Zweckgebundene Einnahmen sind – wie auch im vergangenen Jahr – gegenzurechnen und vermindern den Förderbedarf. Weiterhin nicht gefördert werden laufende Vereinsausgaben (wie z. B. Mieten für bestehende reguläre Proberäume) oder Ausgaben, für die bereits aus anderen Haushaltsansätzen (staatliche Laienmusikpflegemittel, Förderung internationaler musikalischer Begegnungen o. ä.) Fördermittel beantragt oder gewährt wurden.

Informationen zur Antragstellung werden zum gegebenen Zeitpunkt über die Kanäle der Dachverbände bekannt gegeben. Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie auf der Seite des Bayerischen Musikrats:

Bayerischer Musikrat