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GEMA-Rahmenvertrag des Freistaats Bayern ...

... derzeit noch nichts für Blaskapellen

Als Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit dem Motiv einer Blaskapelle und dem Text „Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für Ehrenamtliche!“ das erste Mal über den geplanten GEMA-Rahmenvertrag des Freistaats Bayern die Öffentlichkeit informierte, waren die Freude und die Erwartungen groß. Gerade durch die Wahl des Bildmotivs wurde den Mitgliedskapellen im Bayerischen Blasmusikverband klar die Botschaft vermittelt, dass auch sie vom neuen freistaatlichen GEMA-Rahmenvertrag profitieren können.

Die Ernüchterung kam aber schnell, als das „Kleingedruckte“ auf der Website der GEMA veröffentlicht wurde. Denn neben den bekannten Kriterien

  • nur für gemeinnützige Vereine
  • nur für Veranstaltungen ohne Eintritt
  • nur für Veranstaltungen mit bis zu 300 qm Veranstaltungsfläche

schränken weitere Kriterien die Anwendung – v.a. für die BBMV-Mitgliedskapellen – bis auf ein Minimum ein:

  • unter den Begriff „Veranstaltungen“ fallen keine Konzerte und Standkonzerte
  • zuerst greift der Pauschalvertrag des Bayerischen Blasmusikverbandes

Die Summe dieser Kriterien bedeutet für die bayerischen Blasorchester, dass bei allen Veranstaltungen mit Livemusik zuerst der BBMV-Rahmenvertrag greift, der durch die Pro-Kopf-Gebühren der BBMV-Mitgliedsvereine finanziert wird. Lediglich eintrittsfreie Veranstaltungen mit nicht-live-Musik (also „Musik aus der Konserve“) fallen somit unter den Rahmenvertrag des Freistaats. Dazu ist keine besondere Meldung notwendig; es muss lediglich im Zuschussportal der entsprechende Haken für „Bayern“ gesetzt werden. Im ersten Quartal wurden etwa 20 solcher Veranstaltungen von bayerischen Blaskapellen bei der GEMA gemeldet, so dass kein wirklicher Effekt für die Blaskapellen zu erwarten ist.

Die Verantwortlichen der bayerischen Blasmusikverbände bewerten die Situation so, dass die bayerischen Blaskapellen kaum vom GEMA-Rahmenvertrag des Freistaats Bayern profitieren können und deshalb anderen Gruppierungen gegenüber benachteiligt werden. Aus diesem Grund haben sie Frau Staatsministerin Ulrike Scharf und Herrn Staatsminister Markus Blume vorgeschlagen, diese Benachteiligung durch eine Kostenbeteiligung am GEMA-Rahmenvertrag zu kompensieren. Auf das Angebot wurde aber bisher nicht eingegangen. Dies ist besonders enttäuschend, nachdem der Freistaat Bayern für seinen Rahmenvertrag über 2 Mio. Euro in den Haushalt 2023 eingestellt hat.

Zusammengefasst muss leider konstatiert werden, dass die Realität für die BBMV-Mitgliedsvereine (GEMA-Prognose: 80 – 100 Vereine werden überhaupt eine „Veranstaltung“ melden) kaum etwas mit der ursprünglichen Ankündigung unseres Bayerischen Ministerpräsidenten („Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für Ehrenamtliche!“ / max. 2 Veranstaltungen pro Verein in Räumen unter 300 qm und im Freien unter 500 qm) zu tun hat.

Unsere letzte Hoffnung ist nun der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder!