Nach den beiden tollen Gründungskonzerten im Sommer 2023 in Ebbs und Kiefersfelden, wollen wir heuer unser gemeinsames Euregio-Projektorchester weiterführen!

Die Stimmung im Orchester und auch zwischen den beiden Bezirken war bei den Proben und auch Auftritten wirklich überragend, und daher haben wir uns bereits an die Planung neuer Projekte für 2024 gemacht.

Anstoß zum ersten Projekt war damals die Initiative des derzeitigen Euregio-Inntal Präsidenten, Herrn Christoph Schneider (1. Bürgermeister der Gemeinde Neubeuern). Wir freuen uns zugleich sehr, dass er als Präsident wieder höchstpersönlich die Schirmherrschaft übernommen hat.

Im Sommer 2024 werden wir ein gemeinsames Abend-Open-Air-Konzert mit dem Bezirksjugendorchester des Unterinntaler Musikbundes am Hechtsees, oberhalb von Kufstein, geben. Und zusätzlich findet am darauffolgenden Tag eine Sonntags-Matinee in Prien am Chiemsee statt. Dort machen wir alleine ein Konzert im Kurpark, mitten in Prien.

Für beide Konzert gibt es wieder eine Schlechtwetter-Variante, so dass beide Termine in jedem Fall stattfinden!

Es sind alle Musikerinnen und Musiker jeden Alters eingeladen, die schon mind. 5 Jahre in einem Blasorchester spielen und somit auch ausreichend Repertoire kennen und Erfahrung haben. Gerne sind auch alle Jung-Musikanten eingeladen, hier ist aber mindestens Leistungsabzeichen Silber (mind. „Bronze +“ in Bayern) erforderlich.

Außerdem sind auch in Ausnahmefällen Musiker willkommen, die aktuell keinem der beiden Bezirke angehören (ehemalige Mitglieder, …), aber das Leistungsniveau „Silber“ haben und im Bereich der beiden Bezirke wohnen bzw. räumlich einen Bezug haben.

Musikalisch geleitet wird das Euregio-Blasorchester-Inntal wieder von den beiden Bezirksdirigenten Hannes Ploner (Unterinntaler Musikbund) und Christoph Danner (Bezirk Inn-Chiemgau), die Organisation des Gesamtprojektes übernimmt ein Team aus beiden Bezirksvorstandschaften.

Wir hoffen, dass wieder ganz viele begeisterte Musikerinnen und Musiker teilnehmen, und die gemeinsame Freude an der Musik (ohne Grenzen) aufnehmen, teilen und fortführen!

Wichtig: die Teilnahme an beiden Konzerten ist Voraussetzung!

Termine für Proben und Konzerte:

Noten werden vorab jedem ausgeteilt!

  • 1. Gesamtprobe: Dienstag, 04.06.2024 19.30 – 23 Uhr

  • 2. Gesamtprobe Donnerstag, 13.06.2024 19.30 – 23 Uhr

  • Open-Air Hechtsee (Kufstein) Samstag, 15.06.2024 19.00 Uhr

  • Sonntags-Matinee (Prien/Chiemsee) Sonntag, 16.06.2024 11.00 Uhr

Konzertprogramm:

  • Das Konzertprogramm umfasst wieder gehobene Stücke der traditionellen Blasmusik, Originalliteratur, Filmmusik, moderne Klänge….

  • Programm und Noten werden allen Teilnehmern vor der Probenphase ausgeteilt

  • Das Orchester ist wieder in der Besetzung eines symphonische Blasorchesters (inkl. Sax, Oboe, Fagott, Kontrabass, …)

ANMELDUNG: Die Anmeldung nur online ab sofort:

Bei Fragen stehen die Bezirksdirigenten Hannes Ploner (Mobil: +43 664 5410195) und Christoph Danner (Mobil +49 170 9314437) jederzeit zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 31.03.2024

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Aktuelle Regelungen zu Proben, Veranstaltungen und Musikunterricht

Corona-Update aus der Kabinettssitzung vom 15.02.2022

In der Kabinettssitzung am 15.02.2022 wurden einige Änderungen beschlossen, die ab Donnerstag, 17.02.2022 gelten:

  • Die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (u.a. Blasorchester) ist künftig unter 3G möglich.
  • Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb u.a. unter den Bedingungen von 2G geöffnet: Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.


Regelungen für Proben im Bereich Laienmusik

  • 3G
  • FFP2-Maske (Ausnahmen möglich)
  • Mindestabstand von 1,5 m (Ausnahmen möglich)
  • keine Personenobergrenze 

Für den Zugang zu Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater gilt 3G. 

Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Prinzipiell ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen einzuhalten. Von den Vorgaben zum Tragen einer FFP2-Maske sowie zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m kann ausnahmsweise abgewichen werden, soweit und solange dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist.

Eine Kapazitätsbeschränkung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Laienmusikprobe kann sich allein aus der Zusammenschau der Größe der Probenräumlichkeit und des Mindestabstands ergeben.


Regelungen für kulturelle Veranstaltungen (bis 1.000 Personen)

  • 2G
  • FFP2-Maske
  • Mindestabstand 1,5 m
  • Auslastung max. 75% der Raumkapazität (dabei müssen im Vollzug die Mindestabstände nicht überall eingehalten werden)

Für den Zugang zu sämtlichen kulturellen Veranstaltungen gilt derzeit das 2G-Prinzip, wonach geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher zugelassen sind. Für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige gilt das 3G-Prinzip.

Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für Mitwirkende ist die Maskenpflicht grundsätzlich nicht einzuhalten, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist.

In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten dürfen maximal 75 Prozent der Kapazität genutzt werden. 


Regelungen im Bereich Musikunterricht

  • prinzipiell 3G
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler gelten als getestet
  • 3G für Beschäftigte und Ehrenamtliche
  • FFP2-Maske

Es gilt das 3G-Prinzip, wonach der Zugang für Musikschülerinnen und Musikschüler sowie Besucherinnen und Besucher zum außerschulischen Musikunterricht nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich ist. 

Für Beschäftigte und Honorarlehrkräfte sowie ehrenamtlich Tätige gilt das 3G-Prinzip.

Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-/Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Die Maskenpflicht entfällt auch bei zwingenden Gründen, beispielsweise im Hinblick auf Musizieren oder andere künstlerische Betätigungen. Von der Maskenpflicht sind auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag befreit.


Zusätzliche Regelungen

Die Probenveranstalter bzw. die Veranstalter bzw. Betreiber von Kulturveranstaltungen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Eine Dokumentation ist datenschutzrechtlich nicht erlaubt!

Die Verantwortlichen haben ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen – bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 vorab unverlangt.
 



Quellen